WIR ARBEITEN DARAN.
RENELL Wertpapierhandelsbank AG
• Bankhaus macht entscheidenden Schritt bei der finanziellen Sanierung
• Gläubiger nehmen Insolvenzplan mit großer Mehrheit an
• Insolvenzplan rechtskräftig gerichtlich bestätigt
• aus RENELL Wertpapierhandelsbank AG wird TRADEVEST Markets AG
RENELL Wertpapierhandelsbank AG: Rainer Bergmann (Vorstand) Tel.: 0172-3822061 Mail: RB@renellbank.com | Insolvenzverwalter: Herr Dr. Lason Gutsche (Hoge Gutsche Walter (PG)) Tel.: 069-959110-0 Mail: mail@hgw.de |
Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH
Darmstadt, 18.10.2024. Vom Amtsgericht Darmstadt wurde am 01.01.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche von der Kanzlei Hoge Gutsche Walter zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH entwickelte und produzierte u.a. Zubehör für Modelleisenbahnen, insbesondere der Marke „LGB“. Der Insolvenzverwalter führte anschließend den Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Familienbetriebs in Seeheim-Jugenheim unter Einleitung von ersten Restrukturierungsmaßnahmen fort. Die finanzielle Situation konnte anschließend weitgehend stabilisiert werden.
Mit Abschluss des Unternehmenskaufvertrages vom 31.07.2024 gelang es, das von der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH betriebene Unternehmen auf die neugegründete Massoth Systems GmbH zu übertragen. Der Geschäftsbetrieb wird seit dem 01.08.2024 von der Erwerberin fortgeführt. Wesentlicher Bestandteil der zwischen dem Insolvenzverwalter und der Massoth Systems GmbH geschlossenen Vereinbarung ist insbesondere der Erhalt aller Arbeitsplätze der ungekündigten Mitarbeiter der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH. Die Mitarbeiter wurden von der neuen Betreiberin des Entwicklungs- und Fertigungsdienstleisters zum 01.08.2024 übernommen. Die langfristige Sicherung der Stellen war eines der wichtigsten Anliegen der Insolvenzverwaltung, da die Mitarbeiter durch ihr Engagement – auch in den schwierigen und unsicheren Zeiten der Insolvenzverwaltung – einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Sanierung und Fortführung des Unternehmens geleistet haben.
Darüber hinaus konnte mit der Massoth System GmbH eine Investorin gefunden werden, die den Erhalt des seit 50 Jahren bestehenden Unternehmens der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH vollumfänglich und langfristig gewährleistet. Geschäftsführer der Massoth Systems GmbH ist Herr Daniel Massoth, welcher bereits seit über 20 Jahren im Familienbetrieb der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH beschäftigt war und entsprechend bestens mit den Arbeitsabläufen und Kundenstrukturen vertraut ist. Der Familienbetrieb wurde vor 50 Jahren von Herrn Hartmut Massoth gegründet und seit 1990 von Christoph Massoth geführt. Unter Herrn Daniel Massoth wird das Traditionsunternehmen somit auch weiterhin als Familienbetrieb fortgeführt.
Die Veräußerung an die Massoth Systems GmbH stellt damit auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze aus Sicht der Insolvenzverwaltung die optimale Lösung dar.
Schließlich werden auch die Gläubiger der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH von der erfolgreichen Fortführung des Geschäftsbetriebes in den vergangenen Monaten und dem Übergang der Gehalts- und Mietverpflichtungen auf die neue Betreiberin profitieren, da die auszuschüttende Insolvenzquote voraussichtlich deutlich überdurchschnittlich ausfallen wird.
Die Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH hatte am 01.11.2023 aufgrund drohender Zahlungsschwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Hintergrund der Liquiditätsprobleme war u.a. ein erheblicher Umsatzrückgang aufgrund des Wegfalls einer Großkundin.
Die Kanzlei Hoge Gutsche Walter ist eine der führenden Insolvenzkanzleien in Deutschland
.Für Rückfragen:
Herr Daniel Massoth, Geschäftsführer Massoth Systems GmbH, Tel.: 06151 350770
Herr Dr. Gutsche, Insolvenzverwalter, Tel.: 06151 501233-0
GBA Logistics GmbH
Darmstadt, 18.10.2024. Mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt wurde am 01.07.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBA Logistics GmbH eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche von der Kanzlei Hoge Gutsche Walter zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Logistikunternehmen GBA Logistics GmbH wurde am Standort in Weiterstadt – vormals unter der Firma „Mondo Logistic GmbH“ – bereits seit dem Jahr 2001 betrieben. Im Jahr 2021 wurden die Geschäftsanteile an der Schuldnerin von der GBA Logistics Ltd. übernommen und in die GBA Logistics GmbH umfirmiert. Seitdem verfügte die GBA Logistics GmbH über einen eigenen (gemieteten) LKW-Fuhrpark, bot Logistikdienstleistungen in Deutschland sowie in ganz Europa an und war darüber hinaus im Bereich Frachtvermittlung und Zolldeklaration tätig. Zuletzt beschäftigte die GBA Logistics GmbH 21 Mitarbeiter.
Herr Dr. Gutsche führte den Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Logistikbetriebes in der Rudolf-Diesel-Straße 22 in 64331 Weiterstadt unter Einleitung von ersten Restrukturierungsmaßnahmen seit dem 21.04.2024 fort. Die finanzielle Situation der Schuldnerin konnte im Rahmen des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens zumindest stabilisiert und der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelang es mit dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrages vom 03.07.2024 den Teil-Geschäftsbetrieb der Schuldnerin in Weiterstadt im Rahmen eines Asset Deals mit Wirkung zum 01.07.2024 auf die GR Cargo UG (haftungsbeschränkt) zu übertragen.
Der Geschäftsbetrieb in Weiterstadt wird seit dem 01.07.2024 von der Erwerberin fortgeführt. Vor diesem Hintergrund konnten im Rahmen des Sanierungskonzepts die zehn Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter, die vor Ort in Weiterstadt beschäftigt sind, gesichert werden, da diese von der Erwerberin vollständig übernommen wurden.
Die GBA Logistics GmbH hatte am 17.04.2024 aufgrund akuter Zahlungsschwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Hintergrund der Liquiditätsprobleme war insbesondere der in den letzten Jahren erheblich gestiegene Kostendruck in der Transportwirtschaft, insbesondere aufgrund der Reform der LKW-Maut, sowie gestiegene Lohnkosten.
Petroserv GmbH
vom 01.08.2024 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Petroserv GmbH
eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche von der Frankfurter Kanzlei Hoge Gutsche
Walter zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser führte anschließend den Geschäftsbetrieb
des Dienstleisters im Bereich der Petrochemie mit Sitz in Hannover unter Einleitung von
ersten Restrukturierungsmaßnahmen fort. Die zunächst schwierige Liquiditätslage der
werden, die auf der Führungsebene über entsprechendes Knowhow verfügt, welches den
Erhalt des seit über 20 Jahren bestehenden Unternehmens vollumfänglich und langfristig
nachhaltigen wirtschaftlichen Sanierung und dem Erhalt der Arbeitsplätze aus Sicht der
Insolvenzverwaltung die optimale Lösung dar. Die Xantec Solution GmbH verfügt nach der
die kurzfristige Einstellung gedroht. Durch das laufende Insolvenzverfahren waren die
Kunden mit der Neuvergabe von Aufträgen vergleichsweise zurückhaltend. Dies ist
nachvollziehbar, dass bereits eine Verzögerung von einem Tag in der Stillstandswartung von
Petroserv GmbH von der erfolgreichen Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die
Erwerberin und den damit verbundenen Übergang eines Großteils der
Gehaltsverpflichtungen erheblich profitieren, da die auszuschüttende Insolvenzquote
können. Die gefundene Lösung stellt für die Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger die
Herr Marcel Latz, Geschäftsführer Xantec Solution GmbH, Tel.: 0175 / 347 18 72;
Herr Dr. Lason Gutsche, Insolvenzverwalter, Tel. 069-959110-0
ONOMOTION GmbH
Am 27.09.2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ONOMOTION GmbH, einem Berliner Hersteller von E-Cargobikes, eröffnet. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Lebensqualität in Städten zu steigern, indem es die urbane Logistik durch innovative Lösungen in den Bereichen Mikromobilität, Containerisierung und Physisches Internet effizienter und nachhaltiger gestaltet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Ulrike Hoge-Peters von der Kanzlei Hoge Gutsche Walter PG bestellt. Sie erläuterte: „Der Geschäftsbetrieb wird aktuell uneingeschränkt fortgeführt. Ich habe ein hoch motiviertes und spezialisiertes Team vorgefunden, das den begonnenen Restrukturierungsprozess unterstützt. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu sichern. Die bereits durch die Geschäftsführung aufgenommenen Gespräche mit einem strategischen Investor wurden nahtlos weitergeführt."
Beres Seelbach, Geschäftsführer der ONOMOTION GmbH, äußerte sich zu den Hintergründen des Insolvenzantrags: „Die Umsätze der ONOMOTION GmbH blieben aufgrund der schwachen Nachfrage in Deutschland hinter den Erwartungen zurück. Gemeinsam mit strategischen Partnern arbeiten wir aktuell an der Weiterentwicklung unseres Produkts, um nach Abschluss des Restrukturierungsprozesses die ONO als feste Größe des E-Cargobike-Marktes langfristig zu etablieren.“
Geschäftsführer, Philipp Kahle ergänzt: „ Unser Ziel ist es im technischen Service, weiterhin bestmöglich für unsere Kunden da zu sein.“
Kontakt:
Vorläufige Insolvenzverwalterin: Co-CEO:
RAin Ulrike Hoge-Peters Beres Seelbach
Hoge Gutsche Walter PG ONOMOTION
+4930847126690 +4930403631410
Nachlass Symposion Gießen am Donnerstag, den 12.12.2024
Weinhandlung Dr. Teufel GmbH
einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin den
sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main, Partner der
Kanzlei Hoge Gutsche Walter Rechtsanwälte in Partnerschaft, zum vorläufigen
erreicht auch über den Online-Shop die zahlreichen nationalen und internationalen Kunden.
In der zweiten Generation wird der Weinhandel seit 1982 durch Herrn Dr. Manfred Teufel
geleitet. Gegründet wurde die Weinhandlung durch den Vater des heutigen Geschäftsführers
bereits im Jahr 1948. Als Fachbetrieb zeichnet sich die Weinhandlung Dr. Teufel GmbH durch
seine Beratungskompetenz und die persönliche und individuelle Betreuung der Kunden aus.
Im Betrieb der Weinhandlung Dr. Teufel GmbH werden in seinen Filialen im Westend sowie
der Innenstadt von Frankfurt am Main insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt. Die Löhne und
gleichzeitig gestiegene Kosten. Die wirtschaftlich zurückgehende Entwicklung kann zum einen
mit der fußverkehrunfreundlichen Gestaltung der Signa-Baustelle Projekt „Hauptwache 1“
betreffend die Innenstadtfiliale in Verbindung gebracht werden. Seit der Umgestaltung des
Anliegerbereichs Grüneburgweg mit einer Änderung der Verkehrsführung und Einrichtung
des Geschäftsbetriebes sicher und verschafft sich aktuell einen Überblick über die bisherigen
Investorengespräche. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es, die begonnenen
Sanierungsmaßnahmen fortzusetzen und den Geschäftsbetrieb bis zu einer Investorenlösung
aufrecht zu erhalten. Der vorläufige Insolvenzverwalter erklärt: „Aufgrund der bisherigen
Gespräche sind wir zuversichtlich, dass der Traditionsbetrieb mit seiner Fachkompetenz
eine bundesweit führende Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung und Restrukturierung.
Die Kanzlei beschäftigt an insgesamt 14 Kanzlei-Standorten rund 80 Mitarbeiter. Die
Partnerinnen und Partner der Kanzlei werden von über 30 Insolvenzgerichten in sieben
Bundesländern mit Insolvenzverfahren betraut. Schwerpunkt der Kanzlei ist die Betreuung von
Unternehmensinsolvenzen, deren Betriebsfortführung und der dadurch gewährleistete Erhalt
von Arbeitsplätzen.
RENELL Wertpapierhandelsbank AG
Mit Beschluss vom 17.04.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENELL Wertpapierhandelsbank AG angeordnet.
Die RENELL Wertpapierhandelsbank AG ist insbesondere im Bereich Corporate Finance, Asset Management und der Finanzportfolioverwaltung tätig und verfügt hierzu über ein Lizenzbundle der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFIN) gemäß § 32 Abs. 1 S.1, Abs. 2 S. 2 iVm § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG (Bankgeschäfte) sowie § 1 Abs. 1a S. 2 KWG (Finanzdienstleistungen).
Aktuell befindet sich die BAFIN noch in einem Inhaberkontrollverfahren nach § 2c KWG iVm InhKontrollV hinsichtlich eines im Jahr 2023 avisierten Einstiegs der KYT Holding AG.
Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit der RENELL Wertpapierhandelsbank AG wurde nun der Frankfurter Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Lason Gutsche bestellt. Herr Dr. Gutsche ist Gründungs- und Namenspartner der Kanzlei Hoge Gutsche Walter Rechtsanwälte in Partnerschaft.
Der Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens gemäß § 2c KWG sowie die grundlegende Sanierung und Neuausrichtung der RENELL Wertpapierhandelsbank AG ist das vorrangige Ziel der Geschäftsleitung und des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Für Rückfragen steht der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Dr. Lason Gutsche, unter der Telefonnummer 069-959110-94 zur Verfügung.
PHILIA Pflegedienst GmbH
Mit Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 19.03.2024 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHILIA Pflege GmbH (PHILIA) angeordnet und die Ulrike Hoge-Peters, Partnerin der Kanzlei Hoge Gutsche Walter Rechtsanwälte, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt (701 IN 81/24).
PHILIA ist als Pflegedienst mit fünf Teams im Bereich der ambulanten Pflege und der Tagespflege tätig. Drei Teams betreuen Wohngemeinschaften an drei Standorten, ein Team ist in der Tagespflege tätig und ein weiteres Team für die ambulante Pflege eingesetzt. Insgesamt werden 114 Arbeitnehmer beschäftigt.
Frau Hoge-Peters erklärte: „Der Geschäftsbetrieb wird aktuell uneingeschränkt fortgeführt. Die durchschnittlich von PHILIA betreuten 130 Menschen werden weiterhin bestens durch ein langjährig erfahrenes Team versorgt.“
Eine Einstellung des Pflegedienstes ist trotz der schwierigen wirtschaftlichen Ausgangslage nicht geplant. Frau Hoge-Peters geht von dem Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze durch eine sogenannte übertragende Sanierung aus. Hierfür sucht sie aktuell am Markt nach einem strategischen Partner, damit das vorhandene Pflegeteam auch langfristig seine Klienten weiter versorgen kann.
Von der Insolvenzeröffnung ist zum 01.06.2024 auszugehen.
Frau Hoge-Peters erläuterte: „Wir haben am Gründonnerstag in der örtlichen Kirche eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt, um alle zur Situation zu informieren, vor allem dazu, dass die Gehälter über die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert sind. Ich habe hoch motivierte Mitarbeiter kennengelernt, die mehr als bereit sind, an Bord zu bleiben und die Sanierung zu unterstützen.“
Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 20.02.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG eröffnet und die Sanierungsexpertin Ulrike Hoge-Peters, Partnerin der Kanzlei Hoge Gutsche Walter Rechtsanwälte, zur Insolvenzverwalterin bestellt (8 IN 643/23).
Durch die Gesellschaft wurde im Jahr 2021 das 6.500 qm große Grundstück in der Eisenbahnstraße in Dreieich erworben und mit mehreren Projektpartnern projektiert. Unter dem Namen „Louvia Quartier“ sollte ein attraktives Stadtquartier in Dreieich mit insgesamt 65 Eigentumswohnungen und zusätzlichen Gewerbeeinheiten sowie 10 Reihenhäusern entstehen, welches sich in das Stadt- und Straßenbild einfügte.
Unerwartete rechtliche Probleme verzögerten den Abriss sowie die Vermarktungsbemühungen der Gesellschaft, so dass die Projektfinanzierung unsicher wurde. Schließlich musste, trotz der ursprünglich positiven Verhandlungen mit sämtlichen Beteiligten, dennoch Mitte Dezember 2023 Insolvenzantrag gestellt werden, um die bestmöglichen Sanierungsoptionen für das Projekt ergreifen zu können, nachdem die wesentlichen Liquiditätsreserven aufgebraucht waren.
Das nunmehr durchzuführende Insolvenzverfahren hat zum Ziel, die beteiligten Gläubigergruppen gleichmäßig aber auch bestmöglich zu befriedigen. Daher werden aktuell im Insolvenzverfahren die bestehenden Sanierungsoptionen und die damit verbundene bestmögliche Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren weiter geprüft bzw. fortentwickelt. Ein Szenario, welches aktuell mit einem internationalen Großinvestor und Bauträger verhandelt wird, ist die Übernahme des Grundvermögens nebst bereits erfolgter Projektierung, um einen kurzfristigen Weiterbau und damit eine frühestmögliche Erschließung des Areals Eisenbahnstraße zu gewährleisten. Sanierungslösungen werden aktuell grundsätzlich durch die aktuelle Marktentwicklung sowie dem weiterhin belastenden erheblichen Preisanstieg bei den Baukosten deutlich erschwert. Gute Immobilienpreise werden erst dann erzielt werden können und der Transaktionsmarkt wird erst wieder dann belebt werden können, wenn sich die Finanzierungsbedingungen stabilisieren und eine sichere Planungsgrundlage für die Renditeerwartungen für potentielle Investoren bzw. Käufer erlangt werden können. Aktuelle Marktbeobachtungen zeigen eine mögliche langsame Erholung des Immobilienmarkt in 2024, jedoch kommt diese Entwicklung für die bereits in Insolvenz befindlichen Projektentwicklungsgesellschaften wie der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co.KG sowie deren Gläubiger nicht mehr rechtzeitig.
Ein weiteres Szenario im Insolvenzverfahren stellt auch der Verkauf nur des Grundvermögens der Gesellschaft dar, was in der aktuellen Lage jedoch zwangsweise mit weiteren finanziellen Einbußen für die Gläubigerbefriedigung einhergehen würde. Eine Verwertungsprozess im Sinne des letztgenannten Szenarios ist bereits vorbereitet, sollte sich die Sanierungslösung mit sämtlichen Beteiligten nicht realisieren lassen. Für das sog. Verwertungsszenario liegen der Insolvenzverwalterin bereits zahlreiche Interessenbekundungen vor, so dass für die Großbaustelle in der Eisenbahnstraße in Dreieich noch in diesem Jahr eine Lösung finden sollte.
Warnow-Klinik Bützow gGmbH
arcona Hotels & Resorts
Die Rostocker arcona-Gruppe saniert sich in Eigenverwaltung. Unser Ziel ist es, den operativen Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und nach leistungswirtschaftlicher Restrukturierung Insolvenzpläne für den insolventen Teil der Unternehmensgruppe vorlegen“, erklärt Alexander Winter, Gründer und Geschäftsführer. Unterstützt wird Alexander Winter dabei von den erfahrenen Sanierern Michael Busching und Nils Krause, die beide das Sanierungsgeschäft innerhalb der ebenfalls in Rostock ansässigen ECOVIS-Gruppe verantworten.
„Die Sanierung verläuft nach Plan, sowohl inhaltlich, als auch zeitlich“, so Winter weiter. Das Amtsgericht Rostock hat mit Beschluss vom 28.11.2023 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Ulrike Hoge-Peters, HGW Rechtsanwälte, als vorläufige Sachwalterin eingesetzt.
Die durch das Insolvenzausfallgeld bis einschließlich Januar gedeckten Lohn- und Gehaltszahlungen sind bereits für den Monat November an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt worden. Der reibungslose Hotel- und Restaurantbetrieb ist sichergestellt. Keine Auswirkungen hat die Insolvenz auf die anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Nicht betroffen sind Insbesondere die Hotelbetriebe in Österreich und Spanien.
„Wir werden jetzt im nächsten Schnitt mit allen Beteiligten bestehende Konditionen nachverhandeln, um das Unternehmen auch unter den durch Energiekrise, Konsumrückgang und Ukrainekrieg veränderten Marktbedingungen wettbewerbsfähig aufzustellen.“, so Michael Busching. „Ziel ist es, die Insolvenzverfahren vor der Sommersaison 2024 aus eigener Kraft durch Insolvenzpläne zu beenden“, fährt Nils Krause fort. Der Betrieb der „arcona LIVING Appartements“ in Sellin wird zum Ende 2023 eingestellt. Weitere Schließungen seien nicht vorgesehen.
Betroffen von der Insolvenz sind knapp 500 Mitarbeiter in folgenden Gesellschaften:
- Arcona Management GmbH,
- AH Elephant Betriebs GmbH,
- arcona 25. Hotelbetriebsgesellschaft mbH,
- arcona Hotelbetriebs GmbH,
- arcona Osteehotels und Appartements GmbH,
- arcona -W- Hotelbetriebsgesellschaft mbH,
- Vju by arcona Betriebs GmbH sowie
- Wyn by arcona Betriebs GmbH.
„Wir sind in einem schwierigen Marktumfeld gegen den Trend gewachsen. Gerade die Corona-Pandemie hat dabei Löcher gerissen, die wir nicht aus Eigenmitteln stopfen konnten. Die Insolvenz soll uns von Altlasten befreien und neu aufgestellt für die Zukunft fit machen. Wir sind leidenschaftliche Hoteliers und verstehen unser Geschäft.!“ schließt Alexander Winter.
Warnow-Klinik Bützow gGmbH
Am 22.11.2023 fand die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warnow Klinik Bützow gGmbH vor dem Amtsgericht Rostock statt. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Hoge-Peters, berichtete, dass es nach bewegten Wochen gelungen ist, mit der Curiates-Gruppe einen Investor für die Warnow Klinik zu finden. Die Curiates-Gruppe betreibt mehrere medizinische Versorgungszentren in Mecklenburg-Vorpommern. Der Geschäftsführer der Curiates-Gruppe, Dr. Marco Krüger, erklärte, dass ein Ziel in der künftigen Ausrichtung der Klinik wäre, eine enge Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Betreuung der Patienten zu erreichen. Auch mit Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Klinik damit auch in Zukunft die Versorgung vor Ort sichern.
Die Insolvenzverwalterin ist nunmehr durch die Gläubigerversammlung beauftragt, die am 22.11.2023 geschlossene Investorenvereinbarung durch Aufstellung eines Insolvenzplanes zur nachhaltigen Sanierung der Klinik umzusetzen, um so das Insolvenzverfahren abschließen zu können.
Nachlass Symposion Gießen am Donnerstag, den 14.12.2023
Warnow-Klinik Bützow gGmbH
Warnow-Klinik Bützow gGmbH
Am 31.07.2023 stellte der Geschäftsführer der Warnow-Klinik Bützow gGmbH, Dr. Wolfgang Grimme, Insolvenzantrag. Noch am gleichen Tag wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, HGW Rechtsanwälte, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die 208 Mitarbeiter des mit 72 Betten geführten Krankenhauses wurden noch am gleichen Tage durch die Geschäftsführung und Frau Hoge-Peters umfassend zur Situation informiert. Es ist gelungen, durch eine unmittelbare Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Insolvenzgeldvorfinanzierung für den Zeitraum Juli bis September 2023, die fälligen Gehälter Juli 2023 am 02.08.2023 zur Auszahlung zu bringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erklärte, dass die Gehälter entsprechend gesichert sind. Auch die Lieferanten des Krankenhauses werden in Bezug auf ihre aktuellen Leistungen durch Kostenzusagen gesichert, so dass der Klinikbetrieb uneingeschränkt fortgeführt werden kann. Patienten werden - wie bisher - bestens versorgt.
Frau Hoge-Peters erklärte weiter, dass der bisher eingeschlagene Restrukturierungsprozess, gestärkt durch die Instrumentarien des Insolvenzrechts, fortgeführt wird. Bereits aktuell finden daher Gespräche mit potentiellen Partnern, dem Land und der Kommune statt. Gemeinsames Ziel ist es, den Standort langfristig zu erhalten und zu sichern.
Caiz Development GmbH
Frankfurt am Main, 02.06.2023. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 31.05.2023 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caiz Development GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Lason Gutsche bestellt. Zuvor wurde bereits mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 15.03.2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Der Geschäftsbetrieb der Caiz Development GmbH umfasst die Erbringung von IT- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen der Entwicklung und Einführung der Kryptowährung „Caiz Coin“.
Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde der Geschäftsbetrieb in Unterstützung mit den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung vom vorläufigen Insolvenzverwalter fortgeführt.
Die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs sowie der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter war und ist das vorrangige Ziel der aktuellen Geschäftsleitung und des Insolvenzverwalters. Hierzu werden derzeit noch Gespräche mit einem potentiellen Interessenten an einem Erwerb des Geschäftsbetriebes der Caiz Development GmbH geführt.
Die Gehälter der rd. 20 Mitarbeiter der Caiz Development GmbH waren während des vorläufigen Insolvenzverfahrens für die Monate März bis Mai 2023 vom Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt. Die Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung über den Verfahrensverlauf sowie die weiterhin angestrebte übertragende Sanierung des Geschäftsbetriebes informiert.
Rechtsanwalt Dr. Gutsche ist Partner der auf Insolvenzverwaltung und Restrukturierung spezialisierten Kanzlei Hoge Gutsche Walter. Die Kanzlei verfügt über 14 Standorte in Deutschland und insgesamt rund 78 Mitarbeiter.
media dock GmbH
media dock GmbH
Am 26.10.2022 hat die den TV-Sender „tv.rostock“ betreibende media dock GmbH Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 27.10.2022 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, HGW Rechtsanwälte (PG), zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Geschäftsbetrieb des TV-Senders, der aktuell neben freien Mitarbeitern sieben Arbeitnehmer beschäftigt, wird nach Planungen der Geschäftsleitung und der vorläufigen Insolvenzverwalterin bis Ende des Jahres uneingeschränkt in der bisherigen Form fortgeführt.
Für den Zeitraum darüber hinaus soll ein Erhalt des Geschäftsbetriebes in geänderter Form, maßgeblich hin zu digitalen Konzepten, im Wege der übertragenden Sanierung erfolgen. Die bestehenden Arbeitsplätze sollen erhalten werden.
Hintergrund für den Insolvenzantrag sind nach Angaben der Geschäftsleitung die prognostizierten Einsparungen potentieller Kunden im neuen Geschäftsjahr. Der Geschäftsführer Matthias Mück sagte hierzu: „Als rein privat finanziertes Werbemedium ohne Gebührenfinanzierung o.ä. trifft uns die krisenmotivierte Streichung nicht unmittelbar notwendiger Betriebsausgaben im Markt naturgemäß als erstes.“
alpha Zeitarbeit-Dresden GmbH
Zum 01. Juni hat die PRIMAJOB GmbH, Hauptsitz Wiesbaden, im
Rahmen eines Asset-Deals aus dem Insolvenzverfahren der alpha
Zeitarbeit-Dresden GmbH den vollständigen Geschäftsbetrieb übernommen.
Insgesamt 45 Zeitarbeitnehmer, sämtlich Spezialisten im Bereich Pflege und
Pädagogik, werden weiterhin von fünf Mitarbeitern an den Standorten Offenbach
und Dresden betreut. „Wir werden die Migration jetzt zügig umsetzen und freuen
uns über die neuen Kolleginnen und Kollegen, da wir uns kontinuierlich im
Pflege-Bereich weiterentwickeln wollen. Neben unseren Niederlassungen in Berlin
und Hanau, können wir somit unsere Marktpräsenz in der Arbeitnehmerüberlassung
Pflege & Pädagogik weiter ausbauen“, so Rainer Steppich, Geschäftsführer
PRIMAJOB GmbH. „Wir expandieren und gerade die Bereiche Pflege & Pädagogik
sind nicht nur in Zeiten der Pandemie, Branchen mit akutem Personalmangel,
sondern grundsätzlich ein Schwerpunkt für unsere weitere geschäftlichen
Entwicklung. Schon seit mehr als 10 Jahren sind wir in diesen Bereichen aktiv,
haben viel Erfahrung und interne Mitarbeiter, die uns mit ihrer fachlichen
Spezialisierung schon seit vielen Jahren begleiten.“
„Wir freuen uns, dass mit PRIMAJOB im Bieterprozess ein
erfahrener Marktteilnehmer gefunden werden konnte, der den Mitarbeitern eine
langfristige Zukunftsperspektive bietet“, sagt der Insolvenzverwalter der alpha
Zeitarbeit-Dresden GmbH, Rechtsanwalt Markus Walter.
Mit der Übernahme kann PRIMAJOB ein starkes Asset im Bereich EU-Recruiting gewinnen. Die Rekrutierung von qualifizierten Kräften aus Griechenland, ist ein Schwerpunkt der neuen Offenbacher Niederlassung. Wir wissen, worauf es Kunden und den Mitarbeitern ankommt und setzen unsere Expansion sowohl durch organisches Wachstum, also auch durch Übernahmen fort. Als inhabergeführte Unternehmensgruppe mit über 55 Jahren Marktpräsenz, sind wir Spezialist in Pflege & Pädagogik, aber auch in anderen Schwerpunktbereichen wie Office, Transport und Industrie tätig.
Rechtsanwalt Walter ist Partner der Kanzlei Hoge Gutsche Walter. Die in Jahr 2008 von den Namenspartnern gegründete Kanzlei betreut als eine der bundesweit führenden Insolvenzkanzleien Verfahren aller Art und Größe und verfügt über 14 Standorte in Deutschland und insgesamt 65 Mitarbeiter.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Steppich (rainer.steppich@primajob.de) und Herr Rechtsanwalt Walter (Tel.: 069-959110-90, m.walter@hgw.de) zur Verfügung.
vyble AG
Rechtsanwältin Hoge-Peters unterstützt als vorläufige Sachwalterin gemeinsam mit den Rechtsanwälten Michael Busching und Nils Krause auf Eigenverwaltungsseite das vyble AG-Management: Im Rahmen einer übertragenden Sanierung hat ein Unternehmen der norwegischen Zalaris-Gruppe den Geschäftsbetrieb inklusive aller Vermögenswerten der vyble AG übernommen.
Die vyble AG bietet optimierte Prozesse und Lösungen von der Stellenausschreibung bis zur Gehaltsabrechnung cloudbasiert an. Mit Standorten in Rostock und Hamburg hatte sich die vyble AG zum Jahresende 2021 in ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren begeben. Unterstützt von den Sanierungsexperten Michael Busching und Nils Krause von Ecovis blieb das Management um Dr. Alexander Tiedtke weiterhin operativ verantwortlich. Der Gläubigerausschuss hat mit Insolvenzeröffnung am 01.02.2022 der Investorenlösung zugestimmt.
„Den Geschäftsbetrieb und alle Arbeitsplätze zu erhalten, das war unsere Priorität“, erklärt Dr. Alexander Tiedtke, „als strategische Erweiterung des Zalaris-Portfolios ebnen wir den Weg in den deutschen Markt. Wir blicken in eine vielversprechende Zukunft.“
Innerhalb von nur vier Wochen konnten die Ecovis-Rechtsanwälte Nils Krause und Michael Busching für die vyble AG eine für alle Seiten zufriedenstellende Investorenlösung erarbeiten. Maßgeblich am Erfolg des Prozesses beteiligt waren das schlagkräftige M&A-Team der WAYES GmbH & Co. KG um Falk Schnurbusch sowie die vorläufige Sachwalterin Ulrike Hoge-Peters.
Die vyble AG wurde 2018 gegründet. Sie bietet cloudbasierte Payroll- und HR-Prozesse für Unternehmen jeder Größenordnung. Als Investor konnte ein Unternehmen der Zalaris ASA gewonnen werden. Die börsennotierte Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Oslo bietet Software- und Beratungslösungen zur Digitalisierung von personalwirtschaftlichen Prozessen an.
DHT Speditionsgesellschaft mbH
Im Rahmen eines Asset Deals übernimmt die norddeutsche Genossenschaft RAISA eG mit Sitz in der Hansestadt Stade zum 1. Dezember 2020 den Geschäftsbetrieb der insolventen Logistik- und Speditionsunternehmensgruppe DHT Group mit Sitz in Poppendorf, Mecklenburg-Vorpommern. Darauf hat sich die Genossenschaft mit der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, HGW Rechtsanwälte, verständigt. Die RAISA eG wird das übernommene Geschäft mit ihrem eigenen Speditions- und Drittgeschäft in einer neuen Gesellschaft unter der Firma RAISA DHT GmbH zusammenführen. Der Werksverkehr verbleibt in der Genossenschaft. Juristischer Sitz der neuen Firma wird Poppendorf. Daneben besteht in Stade eine Zweigniederlassung. Die 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DHT werden in die neue Gesellschaft übernommen. Der bisherige DHT-Geschäftsführer Steffen Rennecke wird einer der Geschäftsführer der neuen Gesellschaft. In Kürze wird entschieden, wer als Co-Geschäftsführer bestellt werden wird. Nach den genossenschaftlichen Grundsätzen gilt für Geschäftsführungen das Vieraugenprinzip. Den Vorsitz des Beirats übernimmt der Abteilungsleiter Logistik der RAISA eG Benjamin Ney.
Die Unternehmen der DHT Group hatten im Vorjahr Insolvenz angemeldet. In den Folgemonaten war die Gruppe durch die Insolvenzverwalterin Hoge-Peters saniert und ein Partner mit Branchenexpertise für die Zukunft gesucht worden.
Die RAISA eG möchte mit diesem Schritt ihr Geschäftsfeld Logistik erweitern, auf ein breiteres Fundament stellen und in Zukunft auch Chemie- und Gefahrguttransporte in das Leistungsportfolio aufnehmen. Bereits jetzt gehört die RAISA eG nach eigenen Angaben zu den größeren Schüttgutlogistikern in Norddeutschland. Schwerpunktmäßig, aber längst nicht ausschließlich werden Agrarschüttgüter speditiert oder transportiert. „Durch die Erweiterung des Geschäftsfelds und die Gesamtheit der Standorte, in Einbeziehung der des Mutterunternehmens, können wir unseren Fuhrpark gezielt auf den Bedarf und die Routen unserer Kunden einstellen, sodass eine optimale und umweltorientierte Disposition im Sinne der green logistics gewährleistet wird“, so Ney.
Die RAISA eG ist eine norddeutsche Warengenossenschaft mit rund 50 Geschäftsstellen, 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gehört mit 380 Mio. € Gruppen-Umsatz zu den großen Warengenossenschaften in Deutschland.
GHC Service OHG
Bad Homburg v.d.H., 14.08.2019. Die GHC Service OHG hat beim Amtsgericht Bad Homburg einen Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 06.08.2019 hat das Amtsgericht daraufhin ein vorläufiges Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die von der GHC Service OHG betriebenen Unternehmen umfassen diverse Hotel- und Gastronomiebetriebe in Hessen. Insbesondere betreibt die GHC Service OHG die Restaurants „Bistro am Markt" und „Martinsklause" sowie das Hotel „Zum Hessenpark" im Hessenpark in Neu-Anspach. Darüber hinaus bewirtschaftet die GHC das „Berghotel" und das Restaurant „Talblick" sowie die Wandererherberge „Vater-Bender-Heim" auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg. Die Geschäftsbetriebe der GHC OHG bezüglich des Betriebs im „Kulturbahnhof" in Bad Homburg sowie der „Rimbachfarm" in Steinau an der Straße waren zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung bereits eingestellt.
Die GHC Service OHG beschäftigt derzeit noch ca. 35 Mitarbeiter, welche sich auf die Unternehmen im Hessenpark und auf dem Hoherodskopf verteilen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter in dem Insolvenzantragsverfahren wurde der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Gutsche bestellt.
Die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs sowie der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter ist das vorrangige Ziel der aktuellen Geschäftsleitung der OHG und des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hierzu wurden zwischenzeitlich bereits zahlreiche konstruktive Gespräche mit den Verpächtern der jeweiligen Gastronomiebetriebe geführt.
Diese führten in Bezug auf den Hessenpark bereits zu einer Vereinbarung zwischen der Freilichtmuseum Hessenpark GmbH und dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dass das Landhotel „Zum Hessenpark" sowie das „Bistro am Markt" im Freilichtmuseum Hessenpark noch in dieser Woche eröffnet werden. Die Vereinbarung soll die geordnete Suche nach einem geeigneten neuen langfristigen Pächter ermöglichen.
Das Restaurant „Talblick", das „Berghotel" sowie die rustikale Wandererherberge „Vater-Bender-Heim" am Hoherodskopf können voraussichtlich sogar vollumfänglich weiterbetrieben werden, da hier zumindest bis Mitte 2020 eine positive Fortführungsprognose konstatiert werden kann.
Die Mitarbeiter sowie die wichtigsten Vertragspartner der GHC Service OHG wurden vom vorläufigen Insolvenzverwalter informiert, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. In den Mitarbeiterversammlungen am 08.08.2019 in Neu-Anspach und am 12.08.2019 am Hoherodskopf bestätigten sämtliche Mitarbeiter den eingeschlagenen Sanierungskurs vollumfänglich zu unterstützen. Die Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzausfallgeld bis einschließlich September 2019 abgedeckt.
Die Gesellschafter sahen sich aus persönlichen Gründen (u. a. einer schweren Erkrankung von Herrn Fertig) nicht in der Lage, die (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft langfristig abzuwenden. Vor diesem Hintergrund entschlossen sich die Gesellschafter der OHG, einen Insolvenzantrag zu stellen; sie wurden dabei von den Rechtsanwälten Steffen Schneider und Dr. Georg Hüllen von der Restrukturierungskanzlei BBL Bernsau Brockdorff unterstützt.
Aufgrund der attraktiven Lage der noch laufenden Gastronomiebetriebe soll versucht werden, für sämtliche noch laufende Teilgeschäftsbetriebe der GHC Service OHG eine geordnete Übergabe an einen Investor bzw. neuen Pächter zur langfristigen Erhaltung der noch laufenden Gastronomiebetriebe zu ermöglichen.
Rechtsanwalt Dr. Gutsche ist Partner der auf Insolvenzverwaltung und Restrukturierung spezialisierten Kanzlei Hoge Gutsche Walter. Die Kanzlei verfügt über neun Standorte in Deutschland und insgesamt rund 60 Mitarbeiter.
MGT Maschinen- und Gerätebau GmbH
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft umfasst die Herstellung von schweißintensiven Produkten und Sonderkonstruktionen bis zur Farbgebung. Das im Jahre 1990 gegründete Unternehmen ist deutschlandweit vor allem auch im Bereich der Sicherheitstechnik tätig. Aktuell werden 42 Mitarbeiter beschäftigt.
Das Verfahren gründet auf einem Eigenantrag der Gesellschaft aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit. Aufgrund langfristig auslaufender Verbindlichkeiten hat sich die Geschäftsleitung frühzeitig entschieden, ein geordnetes Restrukturierungsverfahren einzuleiten, um den langfristigen Erhalt des Unternehmens und aller Arbeitsplätze zu sichern. Ausdrücklich lag der Insolvenzantrag nicht im operativen Geschäft des Unternehmens begründet. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt aufrechterhalten, alle Aufträge werden ordnungsgemäß abgewickelt und neue Aufträge akquiriert. Der Geschäftsführer Dietmar Mammel erklärte: „Aktuell erhalten wir breite Unterstützung unserer Lieferanten und Kunden, die unseren Weg weiter positiv begleiten möchten.“
Aktuell spricht die vorläufige Insolvenzverwalterin bereits mit mehreren interessierten Investoren, da eine sogenannte übertragende Sanierung geplant ist. Frau Hoge-Peters erklärte: „Dieser Prozess wird ca. bis Anfang Mai abgeschlossen sein. Ich bin zuversichtlich, dass das Traditionsunternehmen, welches über eine breite Produktpallette und hervorragende Kunden- und Lieferantenbeziehungen verfügt, mit allen Arbeitsplätzen langfristig erhalten bleiben kann.“ Sie erläuterte zudem, dass nicht zuletzt durch den frühzeitigen Antrag der Geschäftsleitung alle Möglichkeiten gegeben sind, das Insolvenzverfahren als ein Sanierungsverfahren positiv zu beenden.
Ein Zeichen nach vorn ist auch, dass das Unternehmen aktuell weiter Mitarbeiter und Auszubildende sucht und sich über Bewerbungen freut. Die Mitarbeiter erfahren durch das Insolvenzverfahren keine Einschränkungen.
AvR Pflegedienste GmbH
Die AvR Pflegedienste GmbH ist mit mehr als 40 Mitarbeitern im Bereich der häuslichen Intensivpflege tätig. Der Geschäftsbetrieb wird aktuell vollumfänglich fortgeführt. Vorrangige Ziele der Geschäftsführung und des vorläufigen Insolvenzverwalters sind hierbei das Wohl der Patienten sowie der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter.
Aufgrund der hohen Patientenzufriedenheit und des großen Engagements der Mitarbeiter soll versucht werden, kurzfristig einen Investor für die Übernahme des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin zu finden.
Für Rückfragen steht der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Holger Neumann, unter der Telefonnummer 030/ 847126690 zur Verfügung.
Koenig Leatherwear GmbH und der Heinz Kapraun Ledermoden GmbH & Co. KG
Die Koenig Leatherwear GmbH sowie deren Schwestergesellschaft die Heinz Kapraun Ledermoden GmbH & Co. KG haben beim Amtsgericht Wiesbaden einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Mit Beschluss vom 15.06.2016 hat das Amtsgericht jeweils ein vorläufiges Verfahren über die Vermögen der Gesellschaften angeordnet.
Die von der Koenig Leatherwear GmbH und deren Schwestergesellschaft betriebenen Unternehmen umfassen die Herstellung und den Vertrieb von hochwertiger Ledermode. Dies beinhaltet die Kollektionsplanung, -entwicklung sowie Musterproduktion und schließt die Rohstoffbeschaffung sowie die Überwachung der serienmäßigen Fertigung ebenso ein wie die Logistik und Qualitätskontrolle.
Die Koenig Leatherwear GmbH und die Heinz Kapraun GmbH & Co. KG entwerfen dabei insbesondere modische Lederbekleidung für namhafte Modelabels wie Bugatti, pierre cardin oder Etienne Aigner sowie die Eigenmarken Trapper und Kapraun. Darüber hinaus betreuen die beiden Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden bis zum Point of Sale.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter in den oben genannten Verfahren wurde nun der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Gutsche bestellt.
Die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie der Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter ist das vorrangige Ziel der Geschäftsleitung und des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zunächst soll das vorläufige Insolvenzverfahren genutzt werden, um die aktuell anstehende Auslieferung der Herbst-/Winterkollektion 2016 zu gewährleisten.
Die Mitarbeiter und Lieferanten der Koenig Leatherwear GmbH und der Heinz Kapraun GmbH & Co. KG wurden vom vorläufigen Insolvenzverwalter informiert, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können.
Aufgrund der im Wesentlichen externen Ursachen der Insolvenzantragstellung und der nach wie vor sehr hohen Kundenzufriedenheit mit den Qualitätsprodukten der Koenig Gruppe soll versucht werden, kurzfristig einen Investor für die Übernahme der Geschäftsbetriebe zu finden.
Für Rückfragen steht die Geschäftsführerin der Koenig Leatherwear GmbH, Frau Nina Koenig, der Geschäftsführer der Komplementärin der Heinz Kapraun Ledermoden GmbH & Co. KG, Herr Armin Graeser und der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Dr. Lason Gutsche, zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Gutsche ist Partner der auf Insolvenzverwaltung und Restrukturierung spezialisierten Kanzlei Hoge Gutsche Walter. Die Kanzlei verfügt über sieben Standorte in Deutschland und insgesamt 55 Mitarbeiter.
OLCAMA GmbH - vormals firmierend als Bäckerei Mayer GmbH
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30.05.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olcama GmbH eröffnet.
Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Nach intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen gelang es, einen Erwerber für alle noch vorhandenen 12 Filialen des Unternehmens zu gewinnen, der auch das vollständige Verkaufspersonal übernimmt.
Eine Lösung für die Produktion selbst konnte nicht gefunden werden. Letztlich wurde kein Angebot zum Erwerb des Geschäftsteils der Produktionsstätte abgegeben, trotzdem bis zum Schluss mehrere Interessenten vorhanden waren und vor allem trotzdem die Mängel des Ordnungsamtes in Bezug auf die Produktion unter erheblichem, vor allem personellen Einsatz, abgestellt werden konnten und die Produktion wieder vollständig in Betrieb genommen wurde.
Aufgrund des fast drei Wochen andauernden Produktionsverbotes war der Umsatz der verbliebenen Filialen nochmals um mehr als die Hälfte gesunken. Zudem gingen letztlich sämtliche Lieferkunden des Unternehmens verloren. In dem Zeitraum, der benötigt werden würde, um den Umsatz wieder aufzubauen, ist eine Kostendeckung nicht darstellbar.
Daher wurde die Produktion mit Insolvenzeröffnung am 30.05.2015 wieder eingestellt.
Den nicht übernommenen Arbeitnehmern war daher die Kündigung auszusprechen.
OLCAMA GmbH - vormals firmierend als Bäckerei Mayer GmbH
Am heutigen Tage fand eine weitere Nachkontrolle des Ordnungsamtes statt. Der nochmalige persönliche Einsatz aller Mitarbeiter und beauftragten Dienstleister der letzten Tage zahlte sich aus. Das Ordnungsamt erteilte die Freigabe zur Wiederaufnahme der Produktion.
Die Produktion wird damit nach Neubestückung mit Waren Ende der Woche wieder anlaufen können. Voraussichtlich ab Freitag werden Kunden der „Bäckerei Mayer“ daher auch wieder selbst hergestellte Produkte genießen können.
OLCAMA GmbH - vormals firmierend als Bäckerei Mayer GmbH
Entgegen unseren Erwartungen konnten wir unsere Filialen noch nicht wieder am Samstag öffnen. Hintergrund ist, dass sich herausgestellt hat, dass selbst unter größten Anstrengungen aktuell keine örtliche klassische Bäckerei in der Lage ist, Kapazitäten für alle unsere Filialen bereit zu stellen. Dies wurde nach dem Abstimmen der Produktpaletten offenbar. Zudem war problematisch, dass unsere Lieferanten wiederum nicht schnell genug durch ihre Zulieferer beliefert werden konnten, um den entsprechend notwendigen Vorlauf für das mehrere Tage in Anspruch nehmende Ansetzen der Brotteige rechtzeitig zu gewährleisten. Hinzu kam die Verzögerung ob des Feiertages. Da die „Bäckerei Mayer“ trotz der aktuellen Anwürfe jedoch in Bezug auf die grundlegenden Qualitätsstandarts nicht von dem klassischen Bäckereigewerk abweichen wird, mussten wir zunächst diese Widrigkeiten angehen.
Dies bedeutet zum Beispiel auch, dass eine zuliefernde Bäckerei ihr Schichtsystem umstellen muss.
Im Ergebnis können wir morgen, mithin am Montag, den 04.05.2015 zunächst eine Filiale eröffnen, die Filiale am Dornbusch. Am Dienstag folgen bis zu vier weitere, so dass schrittweise im Laufe der Woche die Wiedereröffnungen insgesamt erfolgen werden.
Den Kunden ist zu versichern, dass einwandfreie örtliche Produkte veräußert werden.
Ein Zeitplan für die Wiederaufnahme der eigenen Produktion besteht noch nicht, sollte jedoch bis zum 05.05. vorliegen. Hier bin ich in enger täglicher Abstimmung mit dem Ordnungsamt, obgleich die avisierte Mängelliste noch immer nicht vorliegt.
Tatsächlich zeigen jedoch die Probleme, in kurzer Zeit Kapazitäten in und um Frankfurt am Main zu finden, um die entsprechend benötigten Mengen an Backwaren in der benötigten Qualität zu liefern, dass es absolut sinnvoll ist, am Plan der Wiederaufnahme der Produktion nach Beseitigung sämtlicher Mängel festzuhalten. Dies spiegelt sich auch im Bild der bestehenden Interessenten.
OLCAMA GmbH - vormals firmierend als Bäckerei Mayer GmbH
Mit Beschluss vom 09.04.2015 wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht - das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Olcama GmbH - vormals firmierend als Bäckerei Mayer GmbH – angeordnet und Frau RAin Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Insolvenzantrag wurde durch den Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Oliver Mayer, gestellt.
Der Geschäftsbetrieb umfasst maßgeblich den Betrieb von 14 Verkaufsfilialen im Rhein-Main-Gebiet sowie die Herstellung von Backwaren. Beschäftigt werden 130 Arbeitnehmer.
Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist der Erhalt des Geschäftsbetriebes und der geschaffenen Werte zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger unter Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze. Der Geschäftsbetrieb wurde hierbei unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben an den Geschäftsbetrieb fortgeführt. Beanstandungen des Ordnungsamtes waren der vorläufigen Insolvenzverwalterin bis zum 27.04.2015 nicht bekannt. Das Ordnungsamt setzte sich auch nicht mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Verbindung, um diesem bekannte Schwachstellen zu erörtern und beseitigen zu lassen.
Anlässlich einer Verdachtskontrolle in den Produktionsräumen der Gesellschaft am 27.04.2015 wurde durch die Stadt Frankfurt am Main das Herstellen und die Abgabe von Lebensmitteln untersagt. Sämtliche vorhandenen Lebensmittel waren zu entsorgen. Gleichzeitig wurde die sofortige
Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma und eine Grundreinigung angeordnet.
Bereits in der Nacht vom 27.04. zum 28.04. sowie am 28.04.2015 wurden diese Anordnungen vollzogen. Weitere Anordnungen bzw. ein Mängelkatalog wurden noch nicht bekannt. Der vollständige Mängelkatalog könne erst in der nächsten Woche zur Verfügung gestellt werden.
Mängel wurden lediglich in der Produktionsstätte aufgenommen und festgestellt. Beanstandungen in den Filialen erfolgten nicht. Der Geschäftsbetrieb der Filialen soll daher in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main bei Fremdbelieferung unmittelbar wieder aufgenommen werden.
Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens werden aktuell alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Geschäftsbetrieb beanstandungsfrei fortzuführen. Nicht zuletzt gilt es, 130 Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern. Tatsächlich produzierte und vertrieb die Bäckerei Mayer über Jahre hochwertige Produkte, was seinen Niederschlag in der aktuellen Interessentenlage der Investorensuche der vorläufigen Verwalterin findet. Alternativlos wurden und werden die Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main erfüllt. Unverständnis besteht auf Seiten der vorläufigen Insolvenzverwalterin, dass trotz einer – unangekündigten – Nachkontrolle zur Umsetzung der Anordnungen der Stadt am Morgen des 28.04. in Anwesenheit der vorläufigen Insolvenzverwalterin, anlässlich derer die uneingeschränkte Umsetzung der Anordnungen festzustellen war und nochmals darauf hingewiesen wurde, dass gerade durch die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein Einschnitt erfolgte, der dazu führen wird, dass nicht nur die Anordnungen umgesetzt werden sondern auch in Zukunft die Vorgaben erfüllt werden, eine Veröffentlichung ohne Berücksichtigung dieser Tatsachen erfolgt.
Frau RAin Hoge-Peters erklärt: „Ich versuche aktuelle eine tragfähige Lösung gemeinsam mit der Stadt zu finden, um zumindest in einem ersten Schritt die von den Mängeln nicht betroffenen Filialen wieder eröffnen zu können. In Bezug auf die Produktion kann ich nur erklären, dass die Anordnungen des Verwaltungsaktes vom 27.04. bereits am 28.04. umgesetzt waren und ich die angekündigte weitere Mängelliste erwarte.“
Hanseatischen Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock gGmbH (HWBR)
Der eingerichtete und ausgeübte Geschäftsbetrieb der HANSEATISCHE WEITERBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGS- GEMEINSCHAFT ROSTOCK gGmbH (HWBR) wurde zum 01.02.2015 durch die Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Hoge-Peters, unter Erhalt sämtlicher Bildungsprodukte an die Hotel- und Wirtschaftsschule Rostock GmbH i. Gr., vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Uta Koss, übertragen.
Nach einem langen Kampf um den Erhalt sämtlicher noch vorhandener 29 Arbeitsplätze konnten so zumindest 22 Arbeitsplätze hoffentlich langfristig gesichert werden.
Die notwendigen Umstrukturierungen und damit Reduzierung der Arbeitsplätze sind vor allem durch die nun doch erfolgte Heimfallerklärung der Hansestadt Rostock bedingt, die sich im Januar 2015 dazu entschied, nicht nur den Heimfall zu erklären, mithin zu erklären, dass sie einem Erwerber nicht die Möglichkeit einräumt, in den Erbbaurechtsvertrag der HWBR einzusteigen. Sie erklärte leider auch, dies auch nicht für einen Zwischenzeitraum von bis zu zwei Jahren zu ermöglichen, da sie unmittelbaren eigenen Bedarf für die Immobilie habe.
Frau Rechtsanwältin Hoge-Peters erklärte hierzu: „Ich hätte mir eine Gesamtlösung für alle Mitarbeiter unter Erhalt der Immobilie für das Unternehmen gewünscht, da die Immobilie einst für den gelebten Bildungszweck durch die Hansestadt, die früher auch Gesellschafterin war, zur Verfügung gestellt wurde. Der Geschäftsbetrieb war immer eng mit der Immobilie verbunden.“
Aufgrund der Erklärung der Hansestadt Rostock im Januar und aufgrund der in der Insolvenz weiter sinkenden Umsätze trotz guter Arbeit und erheblicher Anstrengungen der Mitarbeiter war eine schnelle Lösung zur Rettung der HWBR gefragt, mit einem Konzept, ohne Immobilie, was zunächst kaum darstellbar war.
Frau Koss, die bereits seit Jahren erfolgreich im Rostocker Bildungsmarkt tätig ist, konnte für ein solches Konzept gewonnen werden.
Hiermit ist nicht nur die ordnungsgemäße Beendigung der laufenden Kurse gesichert sondern auch ein Grundstein für die HWBR und ihre kompetenten und engagierten Mitarbeiter gelegt, an den Erfolg vergangener Zeiten anzuknüpfen.
Frau Rechtsanwältin Hoge-Peters erklärte hierzu: „Das HWBR-Team ist ein Team voller kompetenter und engagierter Mitarbeiter. Ich wünsche dem Team und Frau Koss, schnell an den Erfolg der Vergangenheit anknüpfen zu können. Dies ist auch für Rostock ein Gewinn, da Teilnehmer aus ganz Deutschland so teils für mehrere Monate nach Rostock gezogen werden.“
Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock gGmbH (HWBR)
Mit Beschluss des Amtsgericht Rostock vom 12.06.2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock gGmbH (HWBR) angeordnet und Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt
Die HWBR ist bereits seit über 20 Jahren als Bildungsträger nicht nur für Rostocker Interessierte sondern auch für internationale Teilnehmer und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet ein erfahrener Ansprechpartner.
Zum einen werden, auch in Vollzeit, Meisterkurse für verschiedene handwerkliche Berufe angeboten, wie Barmeister, Friseurmeister, Restaurant- und Küchenmeister u.a.. Ferner werden bis hin zur Ausbildung als Wirtschaftsfachwirt oder Immobilienfachwirt verschiedenste sonstige Aus- und Weiterbildungskurse angeboten. Auch können in einer Freizeitakademie Ernährungs-, Koch- oder Mixkurse belegt werden.
In einer zweiten Sparte werden für soziale Träger, wie der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, Projekte durchgeführt und Kurse angeboten.
Schließlich begleitet die Gesellschaft ein sogenanntes „MobiPro-EU-Programm“, ein Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa. Hierzu werden EU-Azubis nach Rostock geworben, die zunächst über die HWBR einen Sprachkurs absolvieren, vorübergehend im Haus wohnen (können) und sodann an Ausbildungsbetriebe vermittelt werden.
Dies wurde bereits mit ca. 300 Auszubildenden praktiziert, geriet jedoch in der jüngsten Vergangenheit stark – teilweise unberechtigt – in die öffentliche Kritik.
Im Mai kam es sodann zu einem Gesellschafter- und Geschäftsführungswechsel und dem Beginn einer Neuausrichtung. Insbesondere die ersten beiden Bereiche der Geschäftstätigkeit sollen wieder gestärkt werden.
Die jüngste Berichterstattung– gerade in Bezug auf die alte Geschäftsleitung - schadete signifikant der Akquise von Neuaufträgen und mag einer von mehreren Gründen für den Insolvenzantrag vom 10.06.2014 sein. Die (Fehl)entwicklungen der Vergangenheit gilt es aktuell zügig aufzuarbeiten, um die Neuausrichtung, möglichst auch mit Unterstützung der örtlichen öffentlichen Stellen zügig umzusetzen.
Im Unternehmen werden 26 Angestellte, 4 eigene Auszubildende sowie 30 außerbetriebliche Auszubildende beschäftigt. Kündigungen sind aktuell weder ausgesprochen noch geplant.
Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt aufrecht erhalten. Aktuell geplante Weiterbildungen und Schulungen finden statt. Die gesamte Energie der neuen Geschäftsleitung, der Arbeitnehmer, Dozenten und der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist darauf gerichtet, auch eine ausreichende Auslastung für die Zukunft zu schaffen, um diesen traditionellen und guten Bildungsträger vor Ort zu erhalten.
Insbesondere führt die Unterzeichnende bereits Gespräche mit mehreren Investoren, die an einem Erwerb des eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetriebes im Rahmen einer übertragenden Sanierung nach Insolvenzeröffnung interessiert sind. Die Insolvenzeröffnung ist aktuell Anfang September 2014 geplant.
Ulrike Hoge-Peters
Rechtsanwältin
als vorläufige Insolvenzverwalterin
SG Wallau gGmbH (Rechtsträgerin der Lizenzspielerabteilung des TV Wallau 1861 e.V.)
Mit Beschluss vom 09.05.2014 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Wallau gGmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main bestellt.
Bei der SG Wallau stehen derzeit noch 16 Lizenzspieler sowie zwei Trainer unter Vertrag. Mit diesen spielt der Club aktuell in der 3. Handballbundesliga (Staffel Ost) und beendete die Saison 2013/14 am Sonntag mit dem Spiel gegen die TV Groß-Umstadt auf dem 7. Tabellenplatz.
Auf der Jahreshauptversammlung der SG Wallau gGmbH am 06.05.2014 wurde beschlossen, dass sich die SG Wallau in der neuen Saison 2014/15 mit der 1. Mannschaft freiwillig aus der 3. Handballbundesliga zurückzieht und folglich in der Bezirksliga A starten wird. Weiterhin wurde beschlossen, dass die SG Wallau in der kommenden Saison eine Wiederaufnahme als Abteilung in den TV Wallau beantragen und um Genehmigung bitten wird, eine Spielgemeinschaft mit dem TuS Massenheim einzugehen („HSG Wallau- Massenheim“). Hiermit soll der Handball in der Region nachhaltig gesichert, die Kräfte optimal gebündelt werden. Um so erneut an die erfolgreiche Vergangenheit der SG Wallau/ Massenheim anzuknüpfen.
Die SG Wallau ging aus der SG Wallau-Massenheim hervor, die unter anderem in den 1990er Jahren zweimal die Deutsche Meisterschaft und einmal den EHF-Pokal gewann.
Die aktuellen Probleme des Clubs sind vornehmlich wirtschaftlicher Natur. Insbesondere ist es nach den Angaben der Klubverantwortlichen nicht gelungen, in ausreichendem Maße Sponsorengelder für die kommende Saison 2014/15 zu akquirieren.
Es ist derzeit beabsichtigt, dass Insolvenzverfahren Ende Juni 2014 zu eröffnen, da sämtliche Spieler- und Trainerverträge zum 30.06.2014 enden.
Die Spieler und Trainer der SG Wallau wurden vom vorläufigen Insolvenzverwalter über die aktuelle Situation informiert. Darüber hinaus nahm Herr Rechtsanwalt Dr. Gutsche bereits in der letzten Woche Kontakt zu den Geschäftsführern der SG Wallau und zum Präsidenten des Muttervereins, dem TV Wallau 1861 e.V., auf. Der TV Wallau ist alleiniger Gesellschafter der SG Wallau und Halter der Spiellizenz beim DHB. Der Präsident signalisierte bereits nachhaltiges Interesse am Erhalt der Handballabteilung. Ein Gespräch zwischen dem Präsidenten und dem vorläufigem Insolvenzverwalter wurde bereits vereinbart.
Für Rückfragen stehen die Geschäftsleitung der SG Wallau gGmbH unter der Telefonnummer 06122-17100 und der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, unter der Telefonnummer 069-959110-0 zur Verfügung.
Musikfernsehsender IM1
Mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 03.02.2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen iMusicTV GmbH eröffnet. Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus der Sozietät Hoge Gutsche Walter (PG) wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Die Schuldnerin betreibt in Offenbach am Main den frei empfangbaren digitalen Musik TV-Sender iM1, sowie die Webseiten www.iM1.tv und www.RISE.tv. Der TV-Sender iM1 ist bundesweit frei empfangbar via Satellit, Kabel digital, Entertain - das TV Angebot der Deutschen Telekom und Web-TV sowie über die hauseigene Webseite www.iM1.tv.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mit der 360 Music Television Ltd, London, ein Unternehmenskaufvertrag (sog. Asset deal) abgeschlossen. Durch den Abschluss des Vertrages konnte der Musikfernsehsender iM1 erhalten und die bestehenden 12 Arbeitsverhältnisse gesichert werden.